Weiterbildung zur Fachzahnärztin/zum Fachzahnarzt


Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich in Rheinland-Pfalz zur Fachzahnärztin/zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Zahnärztliche Chirurgie (Oralchirurgie) oder Parodontologie weiterbilden. Darüber hinaus ist die Kammer auch für die Anerkennung ausländischer Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte zuständig.

Was ändert sich in der neuen Weiterbildungsordnung 2024?

Die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer RLP hat – neben weiteren Satzungsänderungen – am 25. November 2023 eine Novellierung der Weiterbildungsordnung (WBO) beschlossen, die vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit genehmigt worden ist. Die neue WBO tritt mit der Veröffentlichung auf unserer Homepage in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige WBO aus dem Jahr 2021 außer Kraft.

Neben den zwingend durch das HeilBG umzusetzenden Vorgaben wird mit der Novellierung der WBO u. a. auch der Fachzahnarzttitel für Parodontologie eingeführt. Zudem wurden wichtige Klarstellungen sowie Anpassungen an die tägliche Praxis sowie an den aktuellen zahnmedizinischen Wissensstand aufgenommen, um weiterhin Transparenz und Qualität in der Weiterbildung sicherzustellen.

Wesentliche Änderungen:

  • Neu eingeführt wird die Möglichkeit zur Weiterbildung im Fachgebiet Parodontologie mit dem entsprechenden Abschluss als Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Parodontologie.
  • Es gibt nur noch die Ermächtigung zur dreijährigen Weiterbildung, d. h. die hinsichtlich der anrechnungsfähigen Weiterbildungszeit bisher gemachte Unterscheidung zwischen einer zweijährigen und einer dreijährigen Weiterbildungsermächtigung entfällt. Alle bereits erteilten zweijährigen (und auch dreijährigen) Ermächtigungen behalten trotzdem ihre Gültigkeit bis zum Ablauf ihrer fünfjährigen Befristung ab dem Datum, an dem sie erteilt worden sind.
  • Neben einem allgemeinen Teil, der die für alle Weiterbildungsgebiete geltenden Regelungen beinhaltet, gibt es drei besondere Teile (Nr. 1 Fachgebiet Oralchirurgie, Nr. 2 Fachgebiet Kieferorthopädie, Nr. 3 Fachgebiet Parodontologie), in denen die jeweiligen fachspezifischen Anforderungen beschrieben sind.

Zahnärztinnen/Zahnärzte, die sich bei Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung in der Weiterbildung befinden, können diese nach den bisher geltenden Bestimmungen abschließen.
 

Wie wird ein Zahnarzt Fachzahnarzt?

Die Landeszahnärztekammer (LZK) erteilt die Fachgebietsbezeichnung denjenigen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die eine entsprechende Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Wie lange dauert die Weiterbildung?

Jede Weiterbildung umfasst vier Jahre. Auf ein allgemein-zahnärztliches Jahr folgen drei fachspezifische Jahre.

Wo wird die fachspezifische Weiterbildung absolviert?

In Einrichtungen der Hochschulen, zugelassenen Krankenhausabteilungen/Instituten oder in der Praxis einer/s hierzu ermächtigten Zahnärztin/Zahnarztes. Es gibt Einrichtungen mit zwei- bzw. dreijähriger Ermächtigung. Einrichtungen mit dreijähriger Ermächtigung dürfen die gesamte Weiterbildung anbieten. Dagegen decken Einrichtungen mit zweijähriger Ermächtigung den Klinik-Bereich nicht ab. In diesem Fall absolviert die/der sich weiterbildende Zahnärztin/Zahnarzt ein Jahr in der Klinik (KFO und OCH) oder bei einer Einrichtung mit 3-jähriger Ermächtigung (nur OCH). Unabhängig davon müssen mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung an derselben Weiterbildungsstätte abgeleistet werden.

Wie geht’s zum Abschluss?

Kammermitglieder, die die Weiterbildung vollständig und ordnungsgemäß absolviert haben, melden sich zum Fachgespräch bei der LZK. Nach erfolgreichem Fachgespräch spricht der Prüfungsausschuss die Anerkennung zum Führen der Fachgebietsbezeichnung aus. Mehr Informationen finden Sie in der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (LZK).

Wie werden ausländische Qualifikationen anerkannt?

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine zusätzliche Qualifikation im Ausland erworben haben und in Rheinland-Pfalz als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt tätig werden möchten, benötigen grundsätzlich die Anerkennung durch die Landeszahnärztekammer.

Welche Unterlagen werden dazu benötigt?

Die LZK prüft, ob bzw. in welchem Umfang Ihre Qualifikation der deutschen Fachzahnarztqualifikation entspricht. Hierzu werden folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie benötigt:

  • Berufsbezogener Lebenslauf
  • Identitätsnachweis
  • Approbation oder Berufserlaubnis
  • im Ausland erworbene Weiterbildungsnachweise, Nachweise über einschlägige Berufserfahrung sowie fachbezogene praktische Weiterbildungsinhalte
  • ggf. Konformitätserklärung
  • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung (letter of good standing)
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Anerkennung der Fachzahnarztbezeichnung gestellt wurde
  • ggf. ein erteilter Bescheid eines anderen Landes über die Anerkennung


Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen (eines öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetschers) der Unterlagen einreichen. Bitte beachten Sie die Vorschriften für eine sichere Datenübermittlung.

Ihre Ansprechpartnerin: Daniela Matschek
Tel. 06131 96136-85  E-Mail: matschek@lzk.de