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Der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz ist die Dokumentation der Fortbildungsleistungen ihrer Mitglieder besonders wichtig.  Dies wird belegt durch die Einführung des Freiwilligen Fortbildungssiegels der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz.

Zahnärztinnen / Zahnärzte belegen durch die freiwillige Teilnahme am Fortbildungssiegel der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, dass sie sich besonders qualifiziert und kontinuierlich, d.h. nachhaltig,
fortbilden. Auf Antrag bestätigt die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz diese qualifizierten und kontinuierlichen Fortbildungen mit dem Fortbildungssiegel.

Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Gebühr in Höhe von
50,- Euro erhoben.

Weitere Einzelheiten über die Vergabe des Freiwilligen Fortbildungssiegels, die Nutzung und Darstellung sowie über die Akkreditierung der Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem „Statut für die Anerkennung von Fortbildungsleistungen durch die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz – Fortbildungssiegel.”

Das Freiwillige Fortbildungssiegel ist nicht mit der Zwangsfortbildung gemäß § 95d SGB V zu verwechseln. Nach einer Übereinkunft zwischen BZÄK und der KZBV werden die im Rahmen des FFS erzielten und dokumentierten Punkte zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung des § 95d SGB V anerkannt.

downloads
O Statut für die Anerkennung von Fortbildungsleistungen (Fortbildungssiegel und Punkteempfehlung)
O Akkreditierung der Fortbildungsveranstaltung / Checkliste für Veranstalter (pdf)
O FFS-Erfassungsbogen (pdf)
O FFS-Erfassungsbogen Vorlage (Excel)
O Erklärung (Information an die Zahnärztekammer über die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen)