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Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
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Selbst das beste Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient ist vor Störungen nicht gefeit. Die Schlichtungsstelle der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz hilft Ihnen, solche Konflikte möglichst auf dem Wege einer gütlichen Einigung beizulegen.

Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens kann sowohl

  • das Vorliegen von Behandlungsfehlern,
  • der Eintritt von Folgeschäden sowie
  • das zahnärztliche Honorar
sein.: Nutzen Sie die Schlichtungsstelle der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz. Sie bietet Ihnen als Patient wie als Zahnarzt den Vorteil
  • der Vermeidung einer langwierigen und teuren gerichtlichen Auseinandersetzung,
  • einer Verfahrensgebühr von lediglich 400,-- Euro pro Partei,
  • hoher Fachkunde durch zwei erfahrene, neutrale zahnärztliche Beisitzer,
  • rechtlicher Kompetenz durch einen unabhängigen Vorsitzenden mit Befähigung zum Richteramt
Wünschen Sie keine Schlichtung, sondern die Erstellung eines zahnärztlichen Gutachtens, z.B. für eine gerichtliche Klage, besuchen Sie bitte unsere Informationen zum Gutachterwesen.

 

 
Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz  l Langenbeckstraße 2  l 55131 Mainz  l Telefon (06131) 9613660  l Fax (06131) 9613689